AGBs der WaschWelt Süd GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der WaschWelt erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrunde–legung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

01
Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

02
Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte

03
Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

04
Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.

05
Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

06
Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage o.ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

07
Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

08
Der Benutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.

09
Von der Haftung ausgeschlossen sind:
Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 30 cm, Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6,0 cm, Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen), Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse, Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen, von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden, Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre. Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

10
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

11
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung der Waschkarte

§ 1 Allgemeines, Geltung der AGB
1. Die Verwendung der Waschkarte der WaschWelt („WaschWelt“) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Mit Annahme der Waschkarte akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich.
2. Etwaige nach Ausgabe der Waschkarte durch WaschWelt an den Kunden erfolgenden Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit ein entsprechender Aushang der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Waschanlage für den Kunden einsehbar ist, mit der nächsten Nutzung der Waschkarte wirksamer Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen WaschWelt und dem Kunden. Mit Nutzung der Waschkarte akzeptiert der Kunde die jeweiligen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich.

§ 2 Leistungsumfang, Nutzung der Waschkarte, Geburtstagsfreiwäsche
1. Der Kunde erhält auf der Grundlage seines Waschkartenantrages kostenlos eine Waschkarte. Mit der Waschkarte kann der Kunde im Umfang des jeweils aufgeladenen Kartenguthabens innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten an den Waschanlagen, die an dem WaschWelt Waschkarten-Programm teilnehmen, bargeldlos Wäschen aus dem jeweiligen Waschprogramm bezahlen. Die Waschkarte wird ausschließlich als Guthabenkarte geführt. Die Waschkarte darf von dem Kunden jeweils ab Erhalt und längstens bis zum Ablauf des auf der Waschkarte ggf. vermerkten Verfallmonats genutzt werden.
2. Die Waschkarte bleibt Eigentum der WaschWelt und ist nicht auf Dritte übertragbar. Sie ist sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Waschkarte nicht in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug oder an einem anderen unbeaufsichtigten Ort verwahrt wird.
3. Zur Benutzung der Waschkarte sind nur der Kunde und – sofern der Kunde eine juristische Person ist – seine gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter und Angestellten berechtigt. Pro Person wird nur eine Waschkarte ausgegeben.
4. Dem Kunden steht es frei, sich als Inhaber der Waschkarte namentlich registrieren zu lassen. WaschWelt weist darauf hin, dass die namentliche Registrierung für die Inanspruchnahme verschiedener Angebote und Leistungen unabdingbare Voraussetzung ist.
5. Registrierte Kunden erhalten anlässlich ihres Geburtstags eine kostenfreie Geburtstagswäsche nach ihrer Wahl, wenn a) nach erstmaligem Erwerb der Vorteilskarte auf dieser ein Umsatz von mindestens 30,00 € getätigt wurde sowie b) zwischen ihren Geburtstagen mindestens einmal über die Vorteilskarte gewaschen wurde. Diese kann im Zeitraum von einer Woche vor und zwei Wochen nach dem Geburtstag in Anspruch genommen werden. Der Wert der Geburtstagswäsche kann nicht ausgezahlt werden.

§ 3 Kartenguthaben, Guthabenbonus, Sperrung, Erstattung
1. Die Aufladung der Waschkarte kann sowohl zu den allgemeinen Öffnungszeiten der im Waschkartenantrag benannten Waschanlage dort in bar oder per Überweisung als auch online erfolgen. Wenn der Kunde als Inhaber der Waschkarte registriert ist, kann vereinbart werden, dass die Waschkarte im Falle der Unterschreitung einer bestimmten Guthabengrenze im Wege des Bankeinzugs automatisch aufgeladen wird.
2. Nach Maßgabe der jeweils geltenden Rabatt- und Aktionskonditionen erhält der Kunde mit der Aufladung der Waschkarte ggf. einen zusätzlichen Geldbetrag als Kartenguthaben aufgeladen („Guthabenbonus“). Maßgeblich sind insoweit ausschließlich die am Tag der Aufladung geltenden Rabatt- und Aktionskonditionen der WaschWelt. Der Guthabenbonus kann erst in Anspruch genommen werden, wenn das Guthaben auf der Waschkarte aufgebraucht ist. Der Guthabenbonus kann nicht in bar ausgezahlt werden und wird nicht erstattet.
3. WaschWelt kann die Waschkarte sperren, wenn der Kunde dies wünscht, etwa weil die Waschkarte durch Abnutzung oder sonstige Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unbrauchbar geworden ist. WaschWelt überweist in solchen Fällen das Kartenguthaben mit Ausnahme des Guthabenbonus gegen Vorlage des Kassenbelegs auf ein von Kunden zu benennendes Bankkonto oder tauscht die Waschkarte kostenfrei aus und überträgt das Kartenguthaben einschließlich Guthabenbonus auf eine neue Waschkarte, sofern der Kunde als deren Inhaber registriert ist.
4. Waschwelt kann die Waschkarte außerdem sperren, wenn der Kunde eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung begangen hat, die Waschwelt nicht zu vertreten hat. Eine solche Verletzung des Vertragsverhältnisses kann etwa vorliegen, wenn der Kunde sich in einer Weise verhält, die die WaschWelt berechtigt, ihm gegenüber ein Hausverbot auszusprechen. Der Guthabenbonus verfällt dann und das verbleibende Kartenguthaben wird dem Kunden auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto überwiesen.
5. Soweit WaschWelt die Durchführung von Wäschen an der im Waschkartenantrag genannten Waschanlage unmöglich ist, wird WaschWelt dem Kunden eine andere Waschanlage benennen, an der er das Kartenguthaben zum Bezug von Wäschen nutzen kann.

§ 4 Haftung von WaschWelt
1. Die Haftung von WaschWelt für Schadensersatz ist begrenzt auf (i) Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie (ii) die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WaschWelt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die WaschWelt ohne eigenes Verschulden die Durchführung dieses Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte unmöglich machen, haftet WaschWelt nicht.

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung, Herausgabe
1. Die Waschkarte wird dem Kunden auf unbestimmte Dauer überlassen. WaschWelt und der Kunde können den Vertrag zur Bereitstellung der Waschkarte jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
2. Nach Untersagung der Nutzung bzw. Sperrung der Waschkarte sowie nach Beendigung des Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte ist die Waschkarte unverzüglich an die WaschWelt herauszugeben. Kartenguthaben, mit Ausnahme des Guthabenbonus, wird auf ein von Kunden zu benennendes Bankkonto überwiesen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte an der Waschkarte sind ausgeschlossen.

§ 6 Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen
Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen einer Waschkarte ist WaschWelt bzw. dem Pächter unverzüglich per Telefax unter der Nummer 08222/4007-601 unter Angabe der Waschkarten-Nummer zu melden. Zugleich ist WaschWelt bzw. dem Pächter Ort, Zeit und Art des Abhandenkommens mit der nach Satz 1 erforderlichen Meldung mitzuteilen. In diesem Fall wird WaschWelt bzw. der Pächter unverzüglich die Waschkarte sperren. Sperrungen können jedoch ausschließlich von Montag bis Samstag zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Waschanlage erfolgen.

§ 7 Haftung des Kunden, Sicherheit
1. Der Kunde haftet gegenüber WaschWelt für alle während des Bereitstellungszeitraumes der Waschkarte mit dieser getätigten Umsätze, unabhängig davon, ob der Kunde oder ein Dritter, dem der Kunde die Waschkarte ausgehändigt hat, die mittels der Waschkarte bezogenen Leistungen tatsächlich empfangen hat.
2. Mit Rückgabe der Waschkarte oder einer Sperrung der Waschkarte endet die Haftung des Kunden nach Abs. 1 für etwaige nach Rückgabe oder Sperrung getätigte Umsätze. Sie endet ebenfalls mit Eingang der Mitteilung gemäß § 6 bei WaschWelt und Ablauf eines angemessenen, zur unverzüglichen Sperrung der Waschkarte erforderlichen Zeitraums, wenn der Verlust bzw. der Missbrauch der Waschkarte nicht aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt, die Waschkarte sorgfältig aufbewahrt und nicht infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Bereitstellung der Waschkarte zu dem Missbrauch der Waschkarte beigetragen hat. Unter missbräuchlicher Nutzung im vorstehenden Sinne sind auch Transaktionen zu verstehen, die mit einer gefälschten Waschkarte vorgenommen werden.

§ 8 Kartenprüfung; Hinweis zur Datenverarbeitung
1. Dem Kunden ist bekannt, dass das Personal der im Waschkartenantrag benannten Waschanlage berechtigt ist, die Legitimation eines namentlich registrierten Waschkarteninhabers zu kontrollieren, Leistungen abzulehnen und die Waschkarte u.a. dann einzuziehen, wenn die Waschkarte aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, gesperrt ist.
2. WaschWelt verarbeitet Daten des Kunden zur Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. WaschWelt setzt gegebenenfalls Dienstleister ein, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten. Darüber hinaus verarbeitet WaschWelt Daten des Kunden für Werbezwecke im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens oder mit Einwilligung des Kunden. Eine weitere Datenverarbeitung, insbesondere Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt. WaschWelt weist darauf hin, dass der Kunde jederzeit künftiger Werbung widersprechen kann.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte möglichst weitgehend entspricht.
Stand: Januar 2013